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   VGH Hessen, 22.09.1992 - 11 UE 1625/89   

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VGH Hessen, 22.09.1992 - 11 UE 1625/89 (https://dejure.org/1992,9067)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.09.1992 - 11 UE 1625/89 (https://dejure.org/1992,9067)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. September 1992 - 11 UE 1625/89 (https://dejure.org/1992,9067)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.04.1987 - 5 C 67.84

    Dritter - Aufwendungserstattung - Hilfe im Eilfall - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus VGH Hessen, 22.09.1992 - 11 UE 1625/89
    Unterblieb bei einer Erstattungsstreitigkeit i.S.d. Art. 2 § 4 Abs. 1 Nr. 2 Entlastungsgesetz eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Zulassung der Berufung, war die Rechtsmittelbelehrung, daß (ohne Zulassung) Berufung eingelegt werden könne, im Hinblick auf die Berufungsfrist wie eine Belehrung zu behandeln, daß ein Rechtsbehelf nicht gegeben sei (§ 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO; im Anschluß an BVerwGE 71, 359; 77, 181).

    Um eine Erstattungsstreitigkeit im Sinne der letztgenannten Vorschrift handelt es sich hier, weil ein "Behördenstreit" zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit einem unter der festgelegten Bagatellgrenze liegenden Geldwert ausgetragen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom z. April 1987 - 5 C 67.84 -, BVerwGE 77, 181 ).

  • BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 116.84

    Belehrung - Rechtsmittel - Fehlerhaftigkeit - Wehrpflicht - Verwendungsausschluss

    Auszug aus VGH Hessen, 22.09.1992 - 11 UE 1625/89
    Unterblieb bei einer Erstattungsstreitigkeit i.S.d. Art. 2 § 4 Abs. 1 Nr. 2 Entlastungsgesetz eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Zulassung der Berufung, war die Rechtsmittelbelehrung, daß (ohne Zulassung) Berufung eingelegt werden könne, im Hinblick auf die Berufungsfrist wie eine Belehrung zu behandeln, daß ein Rechtsbehelf nicht gegeben sei (§ 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO; im Anschluß an BVerwGE 71, 359; 77, 181).

    Das Verwaltungsgericht hat in seinem Zulassungsbeschluß vom 23. März 1989 zutreffend ausgeführt, daß in der fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung in dem angefochtenen Urteil keine Berufungszulassung zu sehen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1985 - 2 C 14.84 -, BVerwGE 71, 75 ) und daß die unzutreffende Belehrung über eine zulassungsfrei statthafte Berufung mit Rücksicht auf die Interessenlage der Beteiligten wie eine fehlerhafte Belehrung dahingehend, daß ein Rechtsbehelf nicht gegeben sei (§ 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO), zu behandeln sei (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom z. April 1987, a.a.O., S. 184 f.; und vom 25. Juni 1985 - 8 C 116.84 -, BVerwGE 71, 359 ).

  • BSG, 26.04.1963 - 2 RU 56/62

    Verlust des Rechtsmittels schlechthin durch die Zurücknahme der Berufung -

    Auszug aus VGH Hessen, 22.09.1992 - 11 UE 1625/89
    Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bewirkt die Rücknahme der Berufung nicht den Verlust dieses Rechtsmittels schlechthin, sondern nur die Beseitigung der Rechtsfolgen der eingelegten Berufung (Anschluß an BSGE 19, 120).

    Wie das Bundessozialgericht mit Urteil vom 26. April 1963 - 2 RU 56/62 - (BSGE 19, 120 = NJW 1963, 2047) in Auseinandersetzung mit der Entstehungsgeschichte des § 126 Abs. 2 VwGO überzeugend dargelegt hat, ist im Unterschied zu dem Verfahren bei den Landessozialgerichten (vgl. § 156 Abs. 2 SGG) mit der Zurücknahme der Berufung kein genereller Verlust des Rechtsmittels verbunden, es entfallen lediglich rückwirkend die mit der Einlegung der ersten Berufung verbundenen Rechtswirkungen (vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Aufl., Rdnr. 6 zu § 126 m. w. N.).

  • LG Frankfurt/Main, 14.01.1987 - 1 S 183/86
    Auszug aus VGH Hessen, 22.09.1992 - 11 UE 1625/89
    Soweit der Kläger zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14. Januar 1987 - 2/1 S 183/86 - (NJW 1988, 1528) verweist, bedarf es lediglich des Hinweises, daß dieses Urteil eine Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens über den Geisteszustand oder die Süchtigkeit des Unterzubringenden nach dem inzwischen aufgehobenen § 8 HFEG betraf, also eine Entscheidung, die erst mit Eintritt ihrer Rechtskraft wirksam wurde (§ 14 Satz 1 HFEG in der bis 11. Februar 1992 geltenden Fassung).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand -

    Auszug aus VGH Hessen, 22.09.1992 - 11 UE 1625/89
    Das Verwaltungsgericht hat in seinem Zulassungsbeschluß vom 23. März 1989 zutreffend ausgeführt, daß in der fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung in dem angefochtenen Urteil keine Berufungszulassung zu sehen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1985 - 2 C 14.84 -, BVerwGE 71, 75 ) und daß die unzutreffende Belehrung über eine zulassungsfrei statthafte Berufung mit Rücksicht auf die Interessenlage der Beteiligten wie eine fehlerhafte Belehrung dahingehend, daß ein Rechtsbehelf nicht gegeben sei (§ 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO), zu behandeln sei (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom z. April 1987, a.a.O., S. 184 f.; und vom 25. Juni 1985 - 8 C 116.84 -, BVerwGE 71, 359 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1983 - 5 S 2201/82

    Ausgleichsabgabe; erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild; Zur Erheblichkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 22.09.1992 - 11 UE 1625/89
    Wie das Verwaltungsgericht überzeugend ausgeführt hat, trifft § 31 des Gesetzes über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- und alkoholsüchtiger Personen - Hessisches Freiheitsentziehungsgesetz, HFEG - vom 19. Mai 1952 (GVBl. S. 111) in der hier anzuwendenden Fassung des Gesetzes vom 15. Mai 1974 (GVBl. I. S. 24) eine abschließende Regelung darüber, wer die Kosten einer nach diesem Gesetz angeordneten Unterbringung zu tragen hat (vgl. hierzu auch Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 1983 - IX OE 173/79 -, HessVGRspr. 1984, 10 = ESVGH 34, 152 <>; = ZfSH/SGB 1984, 272).
  • VGH Hessen, 28.06.1983 - IX OE 173/79
    Auszug aus VGH Hessen, 22.09.1992 - 11 UE 1625/89
    Wie das Verwaltungsgericht überzeugend ausgeführt hat, trifft § 31 des Gesetzes über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- und alkoholsüchtiger Personen - Hessisches Freiheitsentziehungsgesetz, HFEG - vom 19. Mai 1952 (GVBl. S. 111) in der hier anzuwendenden Fassung des Gesetzes vom 15. Mai 1974 (GVBl. I. S. 24) eine abschließende Regelung darüber, wer die Kosten einer nach diesem Gesetz angeordneten Unterbringung zu tragen hat (vgl. hierzu auch Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 1983 - IX OE 173/79 -, HessVGRspr. 1984, 10 = ESVGH 34, 152 <>; = ZfSH/SGB 1984, 272).
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